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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website rudijagusch.com, betrieben von Rudi Jagusch. Als Kleinstunternehmen sind wir gemäß BFSG von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Wir setzen die Anforderungen dennoch freiwillig um, weil uns ein barrierefreies Internet am Herzen liegt.

Die Umsetzung orientiert sich an den technischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).

Hinweis: Diese Erklärung beschreibt unsere technischen Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie stellt keine rechtsverbindliche Zusicherung dar. Für rechtliche Fragen zur Barrierefreiheit empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsberaters.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA entwickelt. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Semantische HTML-Struktur (nav, main, section, footer)
  • Korrekte Überschriftenhierarchie (h1 → h2 → h3)
  • Sprungnavigation („Zum Inhalt springen") für Tastaturnutzer
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente
  • ARIA-Labels für Schaltflächen ohne sichtbaren Text
  • Dekorative Elemente sind für Screenreader ausgeblendet (aria-hidden)
  • Respektierung der Betriebssystem-Einstellung „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion)
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG AA
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Schriftarten werden lokal ausgeliefert, keine externen Dienste
  • Keine automatisch abspielenden Medien
  • Diese Website verwendet keine Cookies

Bekannte Einschränkungen

  • Aktuell sind uns keine Einschränkungen bekannt. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:

Rudi Jagusch
E-Mail: wird geladen …
Telefon: wird geladen …

Wir bemühen uns, festgestellte Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte eine zufriedenstellende Lösung nach Ihrer Kontaktaufnahme nicht möglich sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) nimmt seit dem 28. Juni 2025 Beschwerden entgegen:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Website: www.mlbf-barrierefrei.de

Diese Erklärung wurde am 03. Juli 2026 erstellt.